Dr. med. dent. Ryf Sacha in Biel/Bienne
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M 7:30am-12pm, 1pm-5pm, Tu 7:30am-12pm, 1pm-4pm, W-Th 7:30am-12pm, 1pm-5pm, F 7:30am-12pm, 1pm-3pm, Sa-Su Closed
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Dr. med. dent. Ryf Sacha Médicos
Hans-Hugi-Strasse 10
2502
Biel/Bienne
Descripción
Den Tag mit einem wunderschönen Lächeln beginnen und geniessen ? Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei ! Lassen Sie sich begeistern von den vielen neuen Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie. Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9 bis 10 Jahren. Die moderne Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich.
Erste Beratung und kieferorthopädische Abklärung
In der Regel empfiehlt ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt einen Besuch oder eine Beratung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH).
Selbstverständlich kann eine erste Beratung auch aus eigenem Wunsch oder Anliegen erfolgen (zum Kontaktformular). Bei Kindern erfolgt eine erste Beratung idealerweise im Alter von 9–10 Jahren. Die Kieferorthopädie kennt jedoch keine Altersgrenze, so sind Behandlungen auch bei Erwachsenen möglich.
Die erste Beratung dient dazu, vorhandene Kiefer und Zahnfehlstellungen festzustellen. Sie werden zudem informiert über die Möglichkeiten einer Korrektur, den geeigneten Zeitpunkt, die Dauer der Behandlung,sowie die ungefähren Kosten. Erscheint eine Kiefer- oder Zahnregulierung notwendig, sinnvoll oder erwünscht, werden in einem weiteren Schritt die kieferorthopädischen Planungs- Unterlagen hergestellt: Fotos, 3D-Druckmodelle des Kiefers, sowie spezielle digitale Röntgenbilder, bei Bedarf auch 3D-Bilder des Patienten oder der Patientin.
Diese kieferorthopädische Abklärung ist die Voraussetzung zur Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und beinhaltet einen zusätzlichen Termin für eine persönliche und ausführliche Besprechung mit Ihnen zusammen oder mit den Eltern und ihrem Kind zusammen.
Bei der Besprechung erhalten sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die jeweilige Behandlung. Sie werden dabei über eine allfällige Beteiligung der Kostenübernahme durch ihre private Zusatzversicherung aufgeklärt. Ebenso wird bei jedem Fall abgeklärt, ob die obligatorische Krankenkasse oder in seltenen Fällen